Apr 4, 2019 09:54
5 yrs ago
French term

les vues et/ou l’environnement des Locaux et de l’Immeuble.

French to German Law/Patents Real Estate Bail commercial
Le Preneur ne pourra formuler aucune réclamation du fait de constructions ou d’aménagements quelconques, existants ou futurs, susceptibles de modifier les vues et/ou l’environnement des Locaux et de l’Immeuble.

(...), die die äußerliche Erscheinung und / oder die Umgebung der Räumlichkeiten und des Gebäudes verändern könnten.

Comment traduiriez-vous "les vues"? merci

Discussion

Steffen Walter Apr 4, 2019:
Richtig, Wolfgang Genau in diesem Sinne verstehe ich das auch.
Wolfgang HULLMANN Apr 4, 2019:
Aussicht Bei uns in Belgien werden z.B. Hanghäuser von Marklern so angeboten, dass sie eine sogen. "vue imprenable" haben. Das ist das, was man auf Dtsch. als "unverbaubare Aussicht" bezeichnet. Andere Gebäude können den "Flair" des eigenen Hause sowie die Aussicht aus diesem verderben. In diesem Falle sind Ansprüche aus der "Verhässlichung" des Umfeldes ausgeschlossen, was auch für nachbarschaftliche Bestandsimmobilien gilt. Also ist Meckern wg. eines dastehende Hauses nach Abschluss des Mietvertrages zur Erzielung einer Mietminderung nicht möglich. Auch muss der Mieter die Errichtung eines neuen Gebäudes, das sein Blickfeld einengt, ertragen.
Steffen Walter Apr 4, 2019:
Da auch ... ... das "environnement" genannt wird, ist die Interpretation "Erscheinungsbild der Immobilie selbst" m. E. eher unwahrscheinlich.
Sascha Coridun Apr 4, 2019:
Meiner Ansicht nach ist die Formulierung "les vues des locaux et de l’Immeuble" ambig. Die eine Lesart ist "les vues [depuis] les locaux et l’Immeuble" (Steffens Interpretation), die andere lässt sich paraphrasieren mit "le spectacle qu'offrent les locaux et l'immeuble", also im Sinne von "äußerliche Erscheinung, Erscheinungsbild" (Konstantins Interpretation). Ich kenne mich in dem Fachgebiet nicht ausreichend aus, finde es aber weniger plausibel, dass Ansprüche im Falle einer Veränderung des äußeren Erscheinungsbildes einer Immobilie ausgeschlossen werden. Daher, der "Like" für Steffens Vorschlag.
WMOhlert Apr 4, 2019:
Ei hoppala! zumindest die "Aussicht" stimmt ;-)
Aber du hast Recht - mir fehlte die Aussicht auf den gesamten Satz ....
Steffen Walter Apr 4, 2019:
Eigentlich andersherum Der Mieter kann keine Ansprüche aufgrund von Bestandsbauten oder (zu)künftigen baulichen Veränderungen geltend machen, die sich (nachteilig) auf Sicht-/Blickachsen bzw. auf das Umfeld der gemieteten Räume und des Gebäudes auswirken.
WMOhlert Apr 4, 2019:
Ich verstehe das i.S. von Aussicht = der nachbarschaftliche "Rundumblick" darf nicht durch irgendwelche Objekte behindert werden.

Proposed translations

+3
57 mins
French term (edited): susceptibles de modifier les vues et/ou l’environnement des locaux et de l’immeuble
Selected

sich auf Sicht-/Blickachsen bzw. auf das Umfeld der gemieteten Räume und der Immobilie auswirken

... die sich auf Sicht-/Blickachsen bzw. auf das Umfeld der gemieteten Räume und des Gebäudes auswirken könnten

... die Sicht-/Blickachsen bzw. das Umfeld der gemieteten Räume und der Immobilie verändern könnten

Siehe auch Diskussionsbeitrag oben.

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Note added at 6 hrs (2019-04-04 16:24:33 GMT)
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Präzisierung:

... die sich nachteilig auf ... auswirken könnten bzw.
... die Sicht-/Blickachsen ... nachteilig verändern/beeinflussen könnten
Peer comment(s):

agree Sascha Coridun
1 hr
agree franglish
1 hr
agree ibz : «Aussicht und Umgebung» als Variante
20 hrs
Ja :-)
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