Haftung für Fehler in einer Bescheinigung
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jas72
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Aug 15, 2022

Hallo Zusammen,
wie haftet man als beeidigter Übersetzer für einen Fehler (das Datum wurde in der Übersetzung aus Versehen falsch geschrieben: April statt Juli), der die Bescheinigung beim Konsulat ungültig gemacht hat. Kundin wurde wegen des Übersetzungsfehlers abgewiesen. Sie ist umsonst zum Konsulat gefahren.
Meine Frage: In welchem Umfang hafte ich als Übersetzer? Muss ich volle Reisekosten der Kundin erstatten? Welche Kosten kommen noch dazu?

Vielen lieben Dan
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Hallo Zusammen,
wie haftet man als beeidigter Übersetzer für einen Fehler (das Datum wurde in der Übersetzung aus Versehen falsch geschrieben: April statt Juli), der die Bescheinigung beim Konsulat ungültig gemacht hat. Kundin wurde wegen des Übersetzungsfehlers abgewiesen. Sie ist umsonst zum Konsulat gefahren.
Meine Frage: In welchem Umfang hafte ich als Übersetzer? Muss ich volle Reisekosten der Kundin erstatten? Welche Kosten kommen noch dazu?

Vielen lieben Dank für eure Antwort
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Joakim Braun
Joakim Braun  Identity Verified
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Versichert? Aug 16, 2022

Die Haftung wird wohl etwa die gleiche sein wie beim Klempner, der versehentlich den Teppich beschädigt.

Wenn mir das passiert wäre: Legale Haftung hin oder her, ich hätte der Kundin auf jeden Fall die Reisekosten erstattet (wird ja wohl allerhöchstens ein paar hundert Euro gewesen sein).

Wenn die Kundin sich von der Arbeit freigenommen hat - der Gehaltsverlust käme dazu.

Alle durch Übersetzungsfehler entstandenen unnötigen Kosten (angemessen und s
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Die Haftung wird wohl etwa die gleiche sein wie beim Klempner, der versehentlich den Teppich beschädigt.

Wenn mir das passiert wäre: Legale Haftung hin oder her, ich hätte der Kundin auf jeden Fall die Reisekosten erstattet (wird ja wohl allerhöchstens ein paar hundert Euro gewesen sein).

Wenn die Kundin sich von der Arbeit freigenommen hat - der Gehaltsverlust käme dazu.

Alle durch Übersetzungsfehler entstandenen unnötigen Kosten (angemessen und schriftlich nachgewiesen) sollten auf jeden Fall gutgemacht werden. Ich denke, die Verbraucherschützer und Gerichte sehen das auch so. Für sowas ist eine Haftungsversicherung ganz gut.

(Richtig kompliziert wird es, wenn Rechtsgeschäfte verschoben werden mussten oder so... kann alles vorkommen.)

[Bearbeitet am 2022-08-16 11:39 GMT]
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Thomas T. Frost
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Haftpflicht Aug 16, 2022

Ich habe mich kürzlich bei Hiscox in Portugal erkundigt. Sie wollten 500 € pro Jahr, was einem Mindestumsatz von 250.000 € entspricht, und es gibt eine Selbstbeteiligung von 500 €, so dass es unwahrscheinlich ist, dass eine solche Versicherung in diesem Fall hilfreich gewesen wäre. Auch der internationale Versicherungsschutz schließt die USA und Kanada aus, was etwa der Hälfte meines Umsatzes entspricht. Zu teuer und nicht die Deckung, die ich brauche. Mein ultimativer Schutz besteht d... See more
Ich habe mich kürzlich bei Hiscox in Portugal erkundigt. Sie wollten 500 € pro Jahr, was einem Mindestumsatz von 250.000 € entspricht, und es gibt eine Selbstbeteiligung von 500 €, so dass es unwahrscheinlich ist, dass eine solche Versicherung in diesem Fall hilfreich gewesen wäre. Auch der internationale Versicherungsschutz schließt die USA und Kanada aus, was etwa der Hälfte meines Umsatzes entspricht. Zu teuer und nicht die Deckung, die ich brauche. Mein ultimativer Schutz besteht darin, dass ich über eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung tätig bin und nicht viel Geld oder andere Vermögenswerte in ihr hinterlasse, so dass ich nicht mehr als das verlieren kann. Dann kann ich ein anderes Unternehmen gründen. Nach zehn Jahren hätte mich eine Versicherung mehr gekostet als der Verlust meines Unternehmens.

Was die Transportkosten angeht, so weiß ich es wirklich nicht. Wenn ich einen defekten Artikel in einem Geschäft kaufe und ihn zurückfahren muss, werden mir die Transportkosten und die verlorene Arbeitszeit nicht erstattet. Solche Kosten sind Folgeschäden und nicht unbedingt etwas, wofür ein Verbraucher eine Entschädigung verlangen kann.
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Julian Archie Ng
 
Joakim Braun
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Naja Aug 16, 2022

Thomas T. Frost wrote:
Wenn ich einen defekten Artikel in einem Geschäft kaufe und ihn zurückfahren muss, werden mir die Transportkosten und die verlorene Arbeitszeit nicht erstattet. Solche Kosten sind Folgeschäden und nicht unbedingt etwas, wofür ein Verbraucher eine Entschädigung verlangen kann.


Besserer Vergleich: Wenn die Autowerkstatt behauptet, eine TÜV-gemässe Reparatur durchgeführt zu haben, und ich dann durch den TÜV falle, würde ich schon erwarten, dass mir die Werkstatt mindestens die TÜV-Kosten erstattet (und gern auch den durch ihre schludrige Arbeit vergeudeteten Zeitaufwand). Die Kosten entstehen nämlich im Rahmen des bestimmungsgemässen Gebrauchs des Artikels, und nicht erst als Folge irgendwelcher Produktreklamationen.

[Bearbeitet am 2022-08-16 18:03 GMT]


erika rubinstein
 
Rolf Keller
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Zivilrecht in D ... Aug 17, 2022

[quote]Joakim Braun wrote:

Besserer Vergleich: Wenn die Autowerkstatt behauptet, eine TÜV-gemässe Reparatur durchgeführt zu haben, und ich dann durch den TÜV falle, würde ich schon erwarten, dass mir die Werkstatt mindestens die TÜV-Kosten erstattet (und gern auch den durch ihre schludrige Arbeit vergeudeteten Zeitaufwand).

Nicht ganz richtig:
https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/reparatur-pflege-wartung/werkstatt-tipps/autowerkstatt-reparatur-teuer-mangelhaft/#:~:text=Ansprüche%20auf%20Schadenersatz%20gegen%20die,"Kleingedruckten"%20ihre%20Haftung%20beschränkt.


Die Kosten entstehen nämlich im Rahmen des bestimmungsgemässen Gebrauchs des Artikels, und nicht erst als Folge irgendwelcher Produktreklamationen.

"Bestimmungsgemäßer Gebrauch" ist ein klar definierter Fachausdruck aus dem deutschen Zivilrecht, der passt in diesem Fall überhaupt nicht. Es geht überhaupt nicht um irgendein Gebrauchen.

Es geht hier um die Reklamation einer nicht vertragsgemäß (siehe aber unten) erbrachten Dienstleistung. Zusätzlich und völlig unabhängig davon geht es um einen möglichen Anspruch auf Schadensersatz.

Und: Um den Auto-Vergleich stimmig zu machen, müsste die Werkstatt vorher, also bei Vertragsschluss eine entsprechende Zusage gemacht haben. Du hast aber ausdrücklich vom Nachher gesprochen. Allerdings wird man kaum eine Werkstatt finden, die vorher eine entsprechende Zusage macht. Sie wird sich immer im Kleingedruckten eine Hintertür offenhalten.

Seriös ist so eine Zusage in keinem Fall, weil der Sachverständige beim TÜV immer etwas finden kann, was die Werkstatt nicht gesehen hat oder nicht sehen konnte. Bestenfalls kann die Werkstatt sagen: "Wir machen das. Wenn der TÜV meckert, kommen Sie wieder her, dann erledigen wir das."


 
British Diana
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Gur bedient, wenn es nur die Fahrtkosten sind! Aug 17, 2022

Wie schätzen Sie die Bereitschaft der Kundin ein, sich mit einer finanziellen Entschädigung zufrieden zu geben? Falls sie "nur" die Fahrtkosten zum Konsulat haben will (wie hoch sind diese?) und nicht vor hat zu klagen, sind Sie eigentlich gut bedient.
Ohne mehr über den speziellen Fall zu wissen, würde ich so reagieren: Sich entschuldigen für den (klar bezeichneten) Fehler, anbieten die Fahrtkosten nach Vorzeigen von Belegen usw. zu übernehmen und zusätzlich einen weiteren angemes
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Wie schätzen Sie die Bereitschaft der Kundin ein, sich mit einer finanziellen Entschädigung zufrieden zu geben? Falls sie "nur" die Fahrtkosten zum Konsulat haben will (wie hoch sind diese?) und nicht vor hat zu klagen, sind Sie eigentlich gut bedient.
Ohne mehr über den speziellen Fall zu wissen, würde ich so reagieren: Sich entschuldigen für den (klar bezeichneten) Fehler, anbieten die Fahrtkosten nach Vorzeigen von Belegen usw. zu übernehmen und zusätzlich einen weiteren angemessenen Betrag hinzufügen, wenn damit die Angelegenheit aus der Welt geschaffen wird.
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Thomas T. Frost
ahartje
 


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