Verwendung eines Pseudonyms als Übersetzer
Thread poster: galactica
Apr 2, 2023

Hallo,
ich habe mehrere Artikel für einen Ausstellungskatalog übersetzt, die nach Abgabe vom Lektorat stark verändert (gekürzt, umstrukturiert) wurden. Leider sind dabei relativ viele Fehler entstanden, auf die ich bei der Druckkorrektur hingewiesen habe. Meine Korrekturen wurden jedoch – mit Verweis auf den bestehenden Zeitdruck – größtenteils nicht eingebracht.
Nun habe ich darum gebeten, die Übersetzung nicht unter meinem Namen erscheinen zu lassen. Mir wurde daraufhin
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Hallo,
ich habe mehrere Artikel für einen Ausstellungskatalog übersetzt, die nach Abgabe vom Lektorat stark verändert (gekürzt, umstrukturiert) wurden. Leider sind dabei relativ viele Fehler entstanden, auf die ich bei der Druckkorrektur hingewiesen habe. Meine Korrekturen wurden jedoch – mit Verweis auf den bestehenden Zeitdruck – größtenteils nicht eingebracht.
Nun habe ich darum gebeten, die Übersetzung nicht unter meinem Namen erscheinen zu lassen. Mir wurde daraufhin mitgeteilt, dass man meinen Wunsch respektiere, mein Name stehe jedoch bereits als Kürzel (Initialen) unter den einzelnen Artikeln, es sei zu aufwändig, dies alles zu ändern, ich könne mir aber für Impressum und Autorenliste (die Stellen, an denen ursprünglich der volle Name erscheinen sollte) ein Pseudonym zu dem Kürzel ausdenken.

Meine Fragen:
1) Gibt es in derartigen Fällen so etwas wie ein Recht auf Anonymität? Kann ich die Nennung meines realen Namens „verbieten“. Und wenn ja, in welcher Form müsste ich das tun?

2) Darf man sich ein Pseudonym einfach so „ausdenken“ und verwenden? Gibt es dabei rechtlich etwas Besonderes zu beachten? (Ich habe jetzt vorerst einen Phantasienamen vorgeschlagen, den ich zumindest im www nirgendwo gefunden habe.)

Vielen Dank!
Galactica
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Schtroumpf
Schtroumpf
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Gute Frage... May 9, 2023

Grundsätzlich ist die gedruckte Fassung nicht mehr deine, da deine Korrekturen unberücksichtigt blieben. Also ist in Umkehrung des Urheberrechts m.E. die Voraussetzung gegeben, dass du auf Anonymität bestehen kannst.
Wie genau die Lage zu beurteilen ist, hängt jedoch auch von einigen uns unbekannten Faktoren ab, namentlich deine eigenen und Kunden-AGB, evtl. im Auftrag fixierte Vorgaben und natürlich das anzuwendende Recht: DE, A, CH? Hast du deinen Fristrahmen eingehalten und ist die
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Grundsätzlich ist die gedruckte Fassung nicht mehr deine, da deine Korrekturen unberücksichtigt blieben. Also ist in Umkehrung des Urheberrechts m.E. die Voraussetzung gegeben, dass du auf Anonymität bestehen kannst.
Wie genau die Lage zu beurteilen ist, hängt jedoch auch von einigen uns unbekannten Faktoren ab, namentlich deine eigenen und Kunden-AGB, evtl. im Auftrag fixierte Vorgaben und natürlich das anzuwendende Recht: DE, A, CH? Hast du deinen Fristrahmen eingehalten und ist die vorgebliche Dringlichkeit nur vom Kunden selbst verursacht? Usw. usf.
Eine einigermaßen aussagekräftige Einschätzung deiner Rechte würde ich am ehesten bei meinem Übersetzerverband einholen, dafür sind unsere Berufsverbände ja da. Hier auf Proz denke ich, dass die gefragte juristische Expertise weniger vertreten ist als die linguistische.
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Rita Translator
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§13 UrhG May 16, 2023

§13 UrhG sagt
"§ 13 Anerkennung der Urheberschaft
Der Urheber hat das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk. Er kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist."

Ich bin kein Jurist, aber da steht relativ klar "das Recht" und nicht "die Pflicht". Und das "und welche Bezeichnung zu verwenden ist" verstehe ich als die Möglichkeit zur Verwendung eines Pseudonyms, was hier bestätigt zu sein scheint
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§13 UrhG sagt
"§ 13 Anerkennung der Urheberschaft
Der Urheber hat das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk. Er kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist."

Ich bin kein Jurist, aber da steht relativ klar "das Recht" und nicht "die Pflicht". Und das "und welche Bezeichnung zu verwenden ist" verstehe ich als die Möglichkeit zur Verwendung eines Pseudonyms, was hier bestätigt zu sein scheint: http://www.jura-basic.de/aufruf.php?file=8&find=Urheber__K�nstlername

Aber wie gesagt - das ist keine Rechtsberatung, sondern lediglich Hinweise auf ggf. relevante Stellen. Ich finde es eine ziemliche Frechheit, dass der Kunde dir keine Möglichkeit zur Überprüfung der Änderungen gegeben hat, aber selten ist das leider nicht.
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Marina Steinbach
Marina Steinbach
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Recht auf Anonymität May 21, 2023

galactica wrote:

Meine Fragen:
1) Gibt es in derartigen Fällen so etwas wie ein Recht auf Anonymität? Kann ich die Nennung meines realen Namens „verbieten“. Und wenn ja, in welcher Form müsste ich das tun?
2) Darf man sich ein Pseudonym einfach so „ausdenken“ und verwenden? Gibt es dabei rechtlich etwas Besonderes zu beachten? (Ich habe jetzt vorerst einen Phantasienamen vorgeschlagen, den ich zumindest im www nirgendwo gefunden habe.)


Hallo galactica,

ich würde dir empfehlen, in dieser Angelegenheit einen Anwalt aufzusuchen.

Viele Grüße
Marina


 


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